Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT)

Gem. Art. 30 DSGVO ist praktisch jedes Unternehmen und jede Vereinigung verpflichtet, ein „Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten“ (VVT) zu führen. Ein klar strukturiertes Verarbeitungsverzeichnis entspricht dabei nicht nur den gesetzlichen Ansprüchen, sondern hat darüber hinaus auch einen essenziellen Mehrwert für das Unternehmen.

Wir unterstützen Sie bei der Erstellung und regelmäßig notwendigen Überprüfung eines VVT. Die hierzu von uns verwendeten Formblätter gehen dabei über die Empfehlungen der Aufsichtsbehörden hinaus und erfassen zusätzliche Kriterien, die bei der täglichen Arbeit zum Datenschutz nützlich sein können.

Zur effizienten Erstellung des VVT können wir auf unsere Datenbank von rund 800 allgemeinen oder branchenspezifischen Musterprozessen zugreifen, die in der Folge an Ihre individuelle Situation angepasst.

Wenn noch nicht vorhanden, erstellen wir mit Ihnen zusammen ein Löschkonzept, das für alle im VVT aufgeführten Prozesse aufzeigt, welche Daten wie lange verarbeitet werden dürfen und wann ihre Löschung zwingend erforderlich ist.

VVT