Datenschutz-Folgenabschätzung (DSFA)

In bestimmten Fällen besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Durchführung von Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA). Dabei unterstützen wir Sie mit einer Schwellwertanalyse zur Ermittlung der Notwendigkeit von Datenschutz-Folgenabschätzungen anhand des Verarbeitungsverzeichnisses und bei der Verwendung neuer Technologien.

Sollte eine DSFA im konkreten Fall erforderlich sein, stehen wir Ihnen u.a. bei den folgenden Aufgaben zur Verfügung:

Digital-Recht