Datenschutz-Management

 

Im Rahmen unseres MDP-Service (Managed Data Protection) erstellen und verwalten wir für Sie ein ganzheitliches Datenschutz-Managementsystem (DSMS). In der Regel ist dies mit der Benennung zum offiziellen Datenschutzbeauftragten gem. Art. 37-39 DSGVO bei den Aufsichtsbehörden verbunden.

Vorrangiges Ziel ist es, jederzeit die Einhaltung aller gesetzlichen Anforderungen und Vorschriften sicherzustellen. Unsere Leistungen sind dabei zum einen durch Art. 39 DSGVO vorgegeben:

Darüber hinaus unterstützen wir Sie auch bei weiteren wichtigen Aufgaben im Datenschutz, z.B.

Möglicherweise wurde im DPC-Check (Data Protection Compliance) festgestellt, dass Sie aufgrund der Änderungen des Bundesdatenschutzgesetzes von 2019 gar keinen eigenen Datenschutzbeauftragten benennen müssen. In diesem Fall werden wir gemeinsam diskutieren, ob eine freiwillige Bestellung und Nennung vielleicht dennoch in Ihrem Fall sinnvoll sein könnte, denn Ihnen obliegt trotzdem die Verantwortung bzgl. aller zu erfüllenden Aufgaben.

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