Dänisches Berechnungsmodell für Bußgelder

Digital-Recht

Nachdem 2019 bereits die Datenschutzkonferenz (DSK) ein Berechnungsmodell für die Bemessung von Bußgeldern vorgestellt hat, hat nun die dänische Datenschutzaufsicht „Datatilsynet“ nachgezogen.

Das Modell dient der Transparenz und berücksichtigt im Wesentlichen fünf Bereiche:

  1. Ermittlung des Grundbetrages
  2. Anpassung des Grundbetrages anhand des konkreten Verstoßes
  3. Erschwerende oder mildernde Elemente
  4. Anpassung an den jeweiligen Höchstrahmen
  5. Berücksichtigung der Zahlungsfähigkeit

Der ausführliche Beitrag des Autors Nicolas Hermann kann mit nachfolgendem Link aufgerufen werden.

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