Kann eine US-amerikanische Software überhaupt DSGVO-konform sein? Dieser Frage geht der Autor ausführlicher in seinem aktuellen Beitrag nach.
Er kommt zu dem Schluss, dass das Angebot eines US-Unternehmens, sobald Anbieter oder Nutzer aus irgendeinem Grund das Interesse einer US-Behörde erregen, nicht mehr DSGVO-konform sein. Falls der CLOUD Act zur Anwendung kommt, muss das US-Unternehmen alle vorliegenden Daten preisgeben. Dabei kann es den in der DSGVO verankerten Schutz der privaten Informationen seiner Nutzer nicht sicherstellen, ohne sich vor einem US-Gericht verantworten zu müssen. Eine anders lautende Beschreibung in der Datenschutzerklärung gem. DSGVO ist daher von vornherein nicht verlässlich.
Der ausführliche Beitrag des Autors Matthias Kuss kann mit nachfolgendem Link aufgerufen werden.