Einwilligung auf Webseiten

Datenschutz

Für viele Tools und Cookies wird eine Einwilligung benötigt. Sogenannte Consent Management Tools sollen helfen, tun es aber häufig nicht ausreichend. Welche Anforderungen muss eine Einwilligungsabfrage erfüllen?

Der Einsatz von Tools auf Webseiten ist gemäß Art. 6 DSGVO im Wesentlichen nur erlaubt, wenn entweder ein berechtigtes Interesse des Webseiten-Betreibers vorliegt oder vorab eine Einwilligung vom Besucher der Webseite eingeholt wurde. Auch schreibt die ePrivacy-Richtlinie in Art. 5 Abs. 3 vor, dass der Abruf von Cookies oder das Auslesen von Cookies einwilligungspflichtig ist.

Gemäß dieser Rechtsgrundlagen sind beispielsweise folgende Tools einwilligungspflichtig: Google Analytics, Google Maps, Google Fonts, Google reCAPTCHA, YouTube-Videos, Vimeo-Videos, und viele mehr.

Eine Checklist zu den Anforderungen an derartige Einwilligungs-Abfragen vom Autor Klaus Meffert kann über seinen Beitrag mit nachfolgendem Link aufgerufen werden.

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