Zu dieser Ansicht kommt zumindest Campos Sánchez-Bordona, der Generalanwalt beim Europäischen Gerichtshof (EuGH). Das anlasslose Protokollieren von Verbindungs- und Standortdaten einschließlich der IP-Adresse steht dabei im Zentrum der Kritik.
Vor den nationalen Gerichten hatten die Bürgerrechtsorganisationen Privacy International, La Quadrature du Net, das French Data Network, Vereinigungen wie die Ligue des Droits de l’Homme und eine große Anzahl an Einzelpersonen geklagt. Die jetzt vorliegende Stellungnahme des Generalanwalts ist zwar nicht bindend für die jeweiligen Urteile, dennoch hat sich der EuGH in der Vergangenheit oft an diese Stellungnahmen gehalten.
Der ausführliche Beitrag der Autorin Susanne Khammar kann mit nachfolgendem Link aufgerufen werden.